Der Konkurs eines Unternehmens ist selten angenehm, auch wenn schon neue Pläne in den Startlöchern stehen, muss man den Prozess des Konkursverfahrens erst einmal überstehen. Dafür sollten Sie einen klaren Blick auf die Konkursmasse haben und wissen, wie Sie diese bestmöglich verwalten und auch liquidieren, damit alle Forderungen getilgt werden können.
Denn der richtige Umgang mit Ihrer Konkursmasse kann entscheidend sein!
Eine Konkursmasse ist das gesamte Vermögen eines Unternehmens.
Die Konkursmasse umfasst alle Vermögenswerte, welche das Unternehmen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens besitzt. Das umfasst sowohl das Bargeld, als auch alle vorhandenen Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen und den Warenbestand.
Eine Konkursmasse entsteht, wenn das Unternehmen seine Zahlungen und die Verbindlichkeiten nicht begleichen kann und das Konkursverfahren eröffnet werden muss.
Nach der Liquidation der Konkursmasse haben die Gläubiger einen Anspruch auf den daraus gewonnenen Erlös zur Tilgung der angefallenen Schulden. Die Konkursmasse bildet somit die Grundlage für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens und dient dazu, eine gerechte Verteilung der verfügbaren Mittel unter den Gläubigern sicherzustellen.
In jedem Fall ist eine genaue Vorbereitung der Konkursmasse entscheidend. In der Schweiz steht Ihnen allerdings bei dieser wichtigen Aufgabe immer ein erfahrener Liquidator zur Seite.
Das sind die Punkte, die im Falle eines Konkurses vorbereitet und abgearbeitet werden müssen:
Bestandsaufnahme und Dokumentensammlung: Es werden alle Vermögenswerte erfasst und auch alle Dokumente, wie Verträge und Rechnungen gesammelt. Damit alle offenen Forderungen erkannt und vermerkt werden können.
Bewertung der Vermögenswerte: Die Vermögenswerte werden analysiert und dann fachgerecht bewertet. In dieser Angelegenheit können auch weitere Experten oder Gutachter hinzugezogen werden, um den Wert möglichst wahrheitsgetreu zu erfassen.
Planung der Liquidation: Potentielle Käufer werden ermittelt und eine Liquiditätsstrategie geschmiedet, damit das Vermögen für den höchstmöglichen Ertrag liquidiert werden kann
Kommunikation mit Gläubigern: Bleiben auch Sie als Unternehmer in der Kommunikation mit den Gläubigern, dies schafft Vertrauen und Transparenz.
In dieser Situation können Sie Ihrem Liquidator helfend zur Seite stehen, indem Sie alle Informationen leicht verfügbar machen und transparent agieren, sowohl mit dem Gericht, dem Liquidator, als auch mit Gläubigern und den Mitarbeitern.
Die Konkursmasse wurde vorbereitet, also sorgfältig inspiziert, analysiert und in Ihrem Wert bemessen? Dann kann die Liquidation starten.
Die Liquidation kann auf mehrere Arten stattfinden.
Die Konkursmasse kann simpel in den Verkauf gehen und auf unterschiedlichen Wegen, über unterschiedliche Abnehmer die erforderliche Summe für die Tilgung der Schulden einnehmen.
Oder sie wird veräussert über andere Wege, zum Beispiel in einer oder mehrerer Auktionen, auch diese sind ein beliebtes Mittel für Liquidationen, da oft schnell Abnehmer gefunden werden können und der Prozess auch für ein grösseres Publikum zugänglich ist, umso mehr Leute es sehen, umso mehr potentielle Abnehmer gibt es.
Weitere Optionen können die Abwicklung von Verträgen sein, falls Sie laufende Verträge oder Vereinbarungen haben, können diese auch abgewickelt oder übertragen werden, um einen Teil der Verbindlichkeiten zu begleichen. In einigen Fällen können Vermögenswerte vermietet oder verpachtet werden, um regelmäßige Einnahmen zu erzielen, welche die Gläubiger befriedigen. Auch können unter bestimmten Umständen Vereinbarungen getroffen werden, um die Schulden teilweise zu erlassen oder zu reduzieren, damit eine schnellere und effizientere Abwicklung des Konkurses ermöglicht wird.
Bei Fragen rund um die Liquidation ist der Liquidator der Experte, der alle aufkommenden Gedanken beantworten kann. Kiser-Liquidationen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Das meiste rechtliche zum Thema Konkursrecht und Konkursmasse, also deren rechtliche Grundlagen für die Verwaltung und Liquidation, wird in der Schweiz vor allem im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) festgelegt.
Hier ein paar rechtliche und wissenswerte Einträge aus dem SchKG:
In all dem Stress rund um den Konkurs Ihres Unternehmens oder schon im Vorfeld unterstützen wir Sie von Kiser-Liquidationen gerne.
Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen.
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