Der Konkurs ist eine herausfordernde und intensive Zeit für Firmeninhaber. Sich einzugestehen, dass es so nicht weitergeht, erfordert einen grossen Anteil Mut und schafft Raum für neue Missionen. Durch Präzision und Verständnis kommt man leichter und klarer durch den Konkurs und verliert nicht den Überblick. Wir von Kiser-Liquidationen möchten Ihnen einen Einblick und Durchblick im Bereich des Konkurses in der Schweiz geben.
Ist ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig und kann seine Gläubiger und die ausstehenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen und begleichen, wird ein Konkursverfahren eingeleitet. In diesem Fall übernimmt das Konkursamt die Verwaltung des Unternehmens und begleicht die angefallenen Schulden.
Man kann im Wesentlichen zwischen zwei Arten der Konkursverfahrenseinleitung unterscheiden. Es kann dazukommen, dass eine Schuldbetreibung eines Gläubigers eingereicht wird, oder das Unternehmen meldet eigenmächtig den Konkurs und Insolvenz an. In der Schweiz folgt das Konkursverfahren einem klaren Ablauf, der gesetzlich geregelt ist. Ein Rat von Kiser-Liquidationen ist es, sich möglichst frühzeitig Hilfe und rechtliche Beratung an die Seite zu holen.
Der Konkurs bedeutet nicht immer nur ein Ende, sondern kann auch eine Chance für einen Neuanfang bieten, dies erfordert allerdings eine klare Kenntnis über alle Rechte und Pflichten!
In der Schweiz gibt es einen klar definierten Ablauf, wie ein Konkursverfahren vonstattengeht. Hier ein Schritt-für-Schritt Leitfaden, um sich einen Überblick zu schaffen.
• Bestimmung eines Konkursverwalters: Nach der Meldung des Konkurses wird ein staatlicher Konkursverwalter bestellt, oder in den meisten Fällen wird ein erfahrenes Liquidationsunternehmen beauftragt, die anfallenden Aufgaben des Konkurses abzuwickeln.
• Feststellung der Konkursmasse: Es werden alle Vermögenswerte des Unternehmens erfasst und festgestellt. Danach werden die Werte ermittelt, um festzustellen, ob die Schuldensumme gedeckt werden kann. Ausserdem wird der Schuldenruf öffentlich publiziert, um alle Gläubiger über den Konkurs zu informieren und ein Schuldenplan (Kollokationsplan) wird für die Gläubiger erstellt.
• Verkauf der Vermögenswerte: Die Vermögenswerte des Unternehmens werden verkauft, um die Schulden zu begleichen. Der Konkursverwalter oder das Expertenteam des Liquidators sind für die Organisation und Durchführung dieser Verkäufe verantwortlich. Hierbei achtet man darauf, dass die Vermögenswerte zu einem angemessenen Preis verkauft werden, um die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten.
• Verteilung der Erlöse: Die Erlöse werden an die Gläubiger verteilt und die Forderungen beglichen.
• Abschluss des Verfahrens: Nachdem alle Vermögenswerte verkauft sind und alle Forderungen bezahlt wurden, wird das Konkursverfahren abgeschlossen. Ein Schlussbericht wird erstellt und beim zuständigen Gericht eingereicht. Das Unternehmen wird anschliessend aufgelöst.
Die Zusammenarbeit mit dem Konkursamt ist unerlässlich und kann sogar einige Chancen bieten. Wir von Kiser-Liquidationen erklären Ihnen, auf welche Hürden Sie achten müssen und welche Chancen sich ergeben können.
Hürden:
Komplexität: Das Verfahren kann rechtlich und administrativ komplex sein.
Ressourcenmangel: Begrenzte Ressourcen beim Konkursamt können zu Verzögerungen führen.
Gläubigerinteressen: Berücksichtigung der Interessen der Gläubiger kann zu Konflikten führen.
Haftungsrisiken: Unternehmen können Haftungsrisiken ausgesetzt sein.
Chancen:
Professionelle Unterstützung: Das Konkursamt bietet Fachkenntnisse und Unterstützung.
Neuanfang: Ein Konkurs kann eine Chance für einen Neuanfang bieten.
Gläubigerschutz: Transparente Abwicklung schützt Unternehmen vor weiteren rechtlichen Schritten.
Transparentes Verfahren: Das Verfahren folgt einem klaren rechtlichen Rahmen.
Wichtig ist, die Chancen in diesem Fall zu ergreifen und eine gute und transparente Zusammenarbeit anzustreben, um Klarheit und Leichtigkeit in diese schwere Prozedur hineinzubringen.
Zu jedem Zeitpunkt sollte man sich über seine Rechte und Pflichten im Konkursverfahren sicher sein, damit man keine schwerwiegenden Fehler begeht und die Übersicht nicht verliert.
Rechte im Konkursverfahren:
Im Konkursverfahren besitzt man als Unternehmen ein Einspruchsrecht und ein Recht auf Anfechtung, bei Entscheidungen und kann an der Gläubigerversammlung teilnehmen, um die Firmeninteressen zu vertreten. Man sollte sein Informationsrecht nutzen und alle relevanten Unterlagen anfordern.
Pflichten im Konkursverfahren:
Das Unternehmen im Konkurs hat eine Kooperationspflicht und müssen mit dem Konkursverwalter zusammenzuarbeiten bzw. alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen. So wie Sie ein Informationsrecht besitzen haben Sie auch eine Informationspflicht. Sie müssen Anordnungen befolgen und sind verpflichtet zur Rechenschaft gegenüber dem Konkursverwalter und den Gläubigern.
Die Einhaltung dieser Rechte und Pflichten ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und im Interesse aller Beteiligten.
Ein Konkurs ist keine leichte Angelegenheit, aber mit dem richtigen Leitfaden und einem allgemeinen Überblick, kommt man bestmöglich durch das Verfahren und kann dieses als Neuanfang nutzen.
Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen.
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